11 NSY: Waffenstillstand zwischen Republik und Imperium

Wichtige Informationen rund um Star Wars und den Foren-Kanon

11 NSY: Waffenstillstand zwischen Republik und Imperium

Beitragvon Protokolldroide » So 6. Dez 2020, 15:04

    §1: Beide Parteien verpflichten sich dazu, einen Vertrag zu unterschreiben, der die jeweils andere Regierung als gleichwertig und vollständig anerkennt.

    §2: Mit in Krafttreten dieses Waffenstillstandvertrages erhält das Zweite Galaktische Imperium die vollständige zivile, wirtschaftliche und militärische Kontrolle über folgende Welten zurück:
    • Randon
    • New Apsolon
    • Gizer

    §3 [Der Corsin Bogen]
    Mit Rückgabe von Randon, New Apsolon und Gizer einigen sich beide Parteien auf eine festgelegte demilitarisierte Zone.
        (1) Diese wird auf der Linie Randon-New Apsolon-Gizer-Corsin zur einen Seite eingerichtet.
        (2) Die Linie Champala-Drearia-Paqualis-Bogden-Corsin stellt die andere Seite dieser demilitarisierten Zone dar.
        (3) Im Folgenden und in offiziellen Dokumenten wird diese Zone als "Corsin-Bogen" bezeichnet.
        (4) Das Imperium sichert zu, in diesem Gebiet lediglich Militärische Schiffe gemäß der Imperialen Flottendoktrin zur Sicherung des Handels, des zivilen Raumverkehrs und der Bekämpfung von Piraten abzustellen; Dies beschränkt die maximale Einzelschiffstonnage pro System Force (Force Escort) auf Schwere Kreuzer und auf maximal neunzig (90) pro System; dies ist nötig, da der Imperiale Staatsapparat die Imperiale Flotte mit Zoll- und Handelsschutzaufgaben betraut und über keine planetenübergreifende Behörde verfügt.
          (4a) Lediglich das Verbands-Flaggschiff darf ein Schwerer Kreuzer der Victory-Klasse sein.


        (5) Um ihrem Auftrag als Werftwelt nachkommen zu können, ist das Contruum-System von den Bestimmungen der demilitarisierten Zone ausgenommen, um die Reparatur und Instandhaltung von Großkampfschiffen zu gewährleisten.
          (5a) Der Republik wird die Abstellung eines Aufklärungsschiffes zur Überwachung gestattet, um Missbrauch zu vermeiden.

        (6) Der Werftwelt von Nessem wird die absolute Neutralität und Unabhängigkeit garantiert.
          (6a) Der Neuen Republik ist es gestattet, Nessem für Instandsetzung und Reparaturen anzufliegen.
          (6b) Dem Zweiten Galaktischen Imperium ist es gestattet, Großkampfschiffe bis zu einer Klassifikation von schweren Kreuzern Nessem für Reparaturen und Instandsetzung anfliegen zu lassen.
          (6c) Etwaige Finanzierung zum Umbau der Werft (Klassifikation entspricht Klasse II-Werft) von Nessem müssen die jeweiligen Fraktionen mit der Regierung des Planeten selbst aushandeln. Die Regierung von Nessem ist nicht verpflichtet, ihre Werft auf die Ansprüche beider Fraktionen anzupassen.

    §4 [Handel]
    Es ist Händlern und Konzernen gestattet, auf festgelegten Welten mit Vertretern der jeweils anderen Fraktion Handel zu treiben.
        (1) Besagte Handelszentren sind:
      • Randon (ZGI)
      • New Halori (ZGI)
      • Obroa-Skai (NR)
      • Bogden (NR)
      • Corsin (Ntrl)
        (2) Investitionen in das jeweils andere Territorium und Verträge zwischen Firmen verschiedener Fraktionen sind nach wie vor untersagt.
        (3) Sollten Firmen jedoch dagegen verstoßen, wird dies als Industriespionage gewertet und nach den Gesetzen der jeweils betroffenen Fraktion abgeurteilt.

    §5 [Gizer-Montu Codru Route]
    Mit der Rückgabe der in §2 genannten Welten verpflichtet sich das Zweite Galaktische Imperium zur Bereitstellung einer Route in das republikanische Gebiet um Mon Calamari.
        (1) Die Route ist wie folgt festgelegt:
        Gizer-Lantillies-Roche-Abhean-Centares-Columex-Lianna-Deservo-Makem Te-Quermia-Toola-Florn-Pakuuni-Munto Codru.
        (2) Das Zweite Galaktische Imperium sichert für alle auf dieser Route agierenden republikanischen Schiffe sicheres Geleit zu.
        (3) Gleichzeitig hat das Imperium das Recht, jedwedes Schiff, welches diese festgelegte Route verlässt, aufzubringen, die Besatzungen festzunehmen und sowohl Schiff als auch die darauf befindliche Fracht zu konfiszieren.
          (3a) Die Besatzung wird binnen einer Monatsfrist an die Neue Republik überstellt. Im Falle von zivilen Schiffen und zivilen Gütern werden diese ebenfalls zurück in die Republik überführt und ihren Besitzern zurück gegeben.
          (3b) Im Falle von medizinischen Notfällen, die zum Abweichen von der erlaubten Route führen, werden Imperiale Kräfte medizinische Hilfe leisten, bevor die üblichen Regularien des Routenvertrages in Kraft treten.
        (4) Das Imperium ist für die Sicherung der Route vor Piratenangriffen verantwortlich.
        (5) Der Militärische Verkehr, sowie der Verkehr von bewaffneten Einheiten ist jedoch strikt untersagt.
        (5b) Die Bewaffnung von Einheiten darf den Selbstschutz nicht übersteigen.

    §6 [Austausch von Kriegsgefangenen]
    Beide Parteien garantieren den Austausch von Kriegsgefangenen.
        (1) Um diesen zu erleichtern, werden beiden Regierungen Listen mit Namen, Funktion und Dienstgrad zur Verfügung gestellt.


    §7 [Einstellung militärischer Operationen]
    Beide Parteien werden ihre militärischen Operationen auf dem Gebiet der jeweils anderen Parteien einstellen und die entsprechenden Einheiten zurück beordern.
        (1) Im Falle von Zivilschäden können weitere Verhandlungen über Reparationszahlungen vereinbart werden.
        (2) Das Imperium verzichtet im Falle von Gizer, Randon und New Apsolon auf Reparationszahlungen.

    §8 [Austausch von Kriegsverbrechern]
    In Übereinkommen mit ihrem jeweiligen Oberkommando erklären sich beide Parteien über den Austausch von Kriegsverbrechern aus.
        (1) Die (hapanischen) Kommandanten der Angriffe auf Togoria und Lantillies sind als Kriegsverbrecher dem Zweiten Galaktischen Imperium zu überstellen.
        (2) Weiterhin sind die Militärs Vice Admiral Rhokbacca, Major General Coineas Almatas, Major Ulkfer Gnets, Colonel Millburé Gascogne, sowie Konteradmiral Lenz Hilbert als Kriegsgefangene dem Zweiten Galaktischen Imperium zu überstellen.
          (2a) Das Imperium behält sich im Falle von Alamatas eine Neuverhandlung vor einem Kriegsgericht vor.
          (2b) Der Neuen Republik ist die Stellung eines Verteidigers nicht gestattet.
        (3) Das Imperium überstellt folgende Kriegsverbrecher an die Neue Republik: Major Nathan Bilker Wooth, Lieutenant Gido Knob, General Marzel Kadinski, sowie Lt. Col. Bronimir Wasówski.

    §9 [Wookiees, Kashyyyk]
    Das Volk der Wookiees verbleibt auf Kashyyyk.
        (1) Von Seiten des Imperiums wird eine Reiseroute (Umbara-Kashyyyk) eingerichtet, auf denen der freie Transit zwischen der Neuen Republik gestattet ist.
        (2) Diese Reiseroute unterliegt den Regularien des Artikels §5.
        (3) Alle Wookiee-Arbeitslager auf imperialem Boden werden aufgelöst, sowie alle Zwangsarbeiter entlassen.
          (3a) Um dies zu überwachen wird ein republikanischer Vertreter entsandt.
          (3b) Dieser hat auf Kashyyyk uneingeschränkten Zugang zu allen zivilen Bereichen des Planeten.
        (4) Mitglieder des Volkes der Wookiees ist es weiterhin gestattet, Arbeiten in imperialen Raum anzunehmen.
        (5) Kashyyyk verbleibt weiterhin im Raum des Imperiums und als Teil des Imperialen Staats- und Verwaltungsapparates.
          (5a) In diesem Zuge sind Wookiees von Kashyyyk weiterhin als Staatsbürger des Imperiums anzusehen.
          (5b) Wookiees ist erst nach Immigration in die Neue Republik der Eintritt in die republikanischen Streitkräfte gestattet.
          (5c): Im Falle eines Eintritts in die Streitkräfte der Neuen Republik ist eine Rückreise nach Kashyyyk nicht mehr gestattet.
          (5d): Bei einer normalen Immigration in der NR erfolgt die Reisegenehmigung nach Kashyyyk den üblichen Verfahrensweisen.

    §10 [Zusammenführung von Familien]
    Beide Parteien ermöglichen die Zusammenführung von im Krieg getrennten Familien.
        (1) Auf Wunsch wird die Überführung in das Territorium der Neuen Republik gewährleistet.
        (2) Im Falle, dass Staatsangehörige und/oder Flüchtlinge auf Imperialem/Republikanischem Gebiet verbleiben wollen, gewährleistet die Imperiale/Republikanische Regierung die Nachreise der im Territorium der Neuen Republik/des Imperiums zurückgebliebenen Familie und stellt eine finanzielle Förderung zur Existenzgründung zur Verfügung.

    §11 [Einreise für Zivilisten]
    Zivilisten wird nach Antrag/Bewilligung eines Visums die Reise in das Staatsgebiet des Zweiten Galaktischen Imperiums/der Neuen Republik gewährt.
        (1) Die Reise darf nicht länger als sechs (6) Wochen dauern.
        (2) Visuminhabern ist das Ergreifen einer Arbeit nicht gestattet.
        (3) Für Reisen zu militärisch/politisch wichtigen Zentren muss zudem eine Darlegung der Reise vorliegen, weiterhin darf die Person kein Mitglied des Staatsapparats oder des Militärs/Geheimdienstes sein.
        (4) Studenten erhalten nach Einreichung der Immatrikulationsbescheinigung einer Universität eine Aufenthaltserlaubnis für zwei (2) Semester.
        (5) In der Zeit des Aufenthalts haben sich Zivilisten an Imperiales Recht zu halten. Im Idealfall erhalten sie bei ihrer Einreise eine Rechtsbelehrung. Im Falle einer Straftat verpflichtet sich beide Parteien, gestellte Verteidigern die Einreise zum Prozess zu ermöglichen.

    §12 [Corsin-Konventionen]
    Dem Planeten Corsin wird die absolute Neutralität und Unabhängigkeit von jeglichen Fraktionen garantiert.
        (1) Corsin wird zur demilitarisierten Zone erklärt (NR und ZGI verpflichten sich dazu, keine militärische Präsenz auf Corsin und im Corsin-System zu besitzen. Ausnahmen bilden ein festzulegendes Kontingent an Sicherheitskräften in den jeweiligen Botschaften.
          (1a) Die Regierung von Corsin verfügt selbstverständlich über eigene militärische Hochheitsrechte zum Aufstellen von planetaren und stellaren Sicherheitskräften. Imperium und Republik übergeben zum Aufbau dieser Sicherheitskräfte bis zu siebenundzwanzig (27) Schiffe, die der Imperialen Flottendoktrin eines Kampfgeschwaders entsprechen.
          (1b) Das Imperium verpflichtet sich dazu, das Schiff der Sternenzerstörer-Linie, sowie die Schiffe entsprechend einer Angriffslinie zu stellen.
          (1c) Die Neue Republik verpflichtet sich dazu, die Schiffe einer Angriffslinie und einer Verfolgungslinie zu stellen.
        (2) Beide Fraktionen errichten Botschaften auf dem Planeten, künftig werden alle diplomatischen Gespräche dort stattfinden; bei Bedarf kann sowohl die Administration von Corsin, als auch Nouane als Mediator herangezogen werden.
        (3) Der zu bildendenden Regierung auf Corsin wird die Pflicht auferlegt ein Komitee zu gründen, welches sich mit der Aufarbeitung von Kriegsverbrechen beider Fraktionen befasst; damit einher geht die Etablierung eines Gerichtshofes, der diese aburteilt und aus einem Gremium aus drei republikanischen, drei imperialen und drei "neutralen" Richtern besteht. Beide Nationen haben diesen anzuerkennen. Beide Parteien haben jedoch das Recht, nach etwaigen Urteilen ihre verurteilten Verbrecher unter Einbeziehung eines Neutralen Beobachters selbst zu richten.
        (4) Um künftige Kriege nach humanitären Regeln ablaufen zu lassen, wird in gemeinsamer Zusammenarbeit eine Kriegsordnung aufgestellt, die sich mit der Gültigkeit der Gesetze, der Rechte und Pflichten des Krieges für Angehörige der Streitkräfte, Milizen und Freiwilligenkorps auseinander setzt; weiterhin mit der Behandlung von Kriegsgefangenen, Kriegskorrespondenten, Journalisten und Marketendern, Lieferanten sowie andere nicht unmittelbar zu den Streitkräften gehörende Personen; weitere Punkte sind spätens ein Jahr nach Abschluss des Waffenstillstands unter Aufsicht eines neutralen Beobachters zu erarbeiten
        (5) Damit einhergehend verpflichten sich beide Parteien dazu, die Organisation "Roter Kristall" bedingungslos anzuerkennen; Militärs ist es jedoch nach Abstimmung mit dem Oberkommando gestattet, Mitglieder der Organisation den Zugang zu einem Gebiet zu verweigern, wenn entsprechende Gründe vorliegen
        (6) Im Falle eines weiteren militärischen Konflikts sollte es nach Stellung eines Antrages für Angehörige von Familie, die durch Fronten getrennt sind, möglich sein, sich in einem dafür eingerichteten Zentrum auf Corsin zu treffen (Kontakt-Zentrum). Beiden Regierungen wird jedoch die Möglichkeit eingeräumt, nach Geltendmachung entsprechender Gründe, die Anreisemöglichkeit zu verweigern.

    Dieser Vertrag tritt mit Unterzeichnung und Proklamation auf Taris und Coruscant in Kraft.

    Unterzeichnet von

    Jarik Krolan, Kriegsmeister und Großmoff, im Auftrag seiner Imperialen Majestät, Kholous Craijm
    Elelo Heett, Senatorin von Obroa-Skai, im Auftrag der Obersten Kanzlerin der Neuen Republik, Mon Mothma
    Corrus Valorn, Vizeadmiral der Neuen Republik, im Auftrag der Obersten Kanzlerin der Neuen Republik, Mon Mothma

    46:1:15 unterzeichnet auf Nouane.

Information und Kommunikation

 
Registriert: Do 4. Sep 2014, 18:21
Beiträge: 632


Zurück zu Die Bibliothek von Obroa Skai

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast